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Wertermittlung im Flurneuordnungsverfahren Wichsenstein:

Bayerisches Fernsehen zu Gast in der Fränkischen Schweiz

Ein Mann mit Kamera filmt aus einer Erdkuhle heraus, sechs Personen stehen am Rand
Voller Einsatz hinter der Kamera: BR-Dreharbeiten in Wichsenstein
© Stefanie Krapp, ALE Oberfranken

Der Beitrag über die Wertermittlung von Wichsenstein in der Sendung "Frankenschau aktuell" des Bayerischen Rundfunks vom 06 Mai 2025 findet sich in der BR-Mediathek unter https://www.ardmediathek.de/video/frankenschau-aktuell/flurbereinigung-in-wichsenstein/br/Y3JpZDovL2JyLmRlL2Jyb2FkY2FzdC9GMjAyNFdPMDEyMjc0QTAvc2VjdGlvbi8yZDhkNmIyYS0xM2RmLTQ5MjgtYTJmNC1iYWM5YTRlYzdjZWI

Erster Schritt: Mustergrundaufstellung 

Thomas Müller, Abteilungsleiter West im ALE Oberfranken, erklärt, was bei der Wertermittlung passiert: „Als Vertreter des Amtes war ich an den beiden ersten Tagen für die sogenannte Mustergrundaufstellung zuständig. Mit maschineller Unterstützung durch einen Bagger wurden sogenannte Musterlöcher mit einem Durchmesser und einer Tiefe von je einem Meter ausgehoben, um die einzelnen Horizonte des Bodens sehen und bewerten zu können. Hierbei wurde der sogenannte Mustergrund festgelegt“, führt er aus. ALE-Projektleiter und TG-Vorsitzender Karl Saueressig ergänzt: „Insgesamt hat man 14 solcher Musterlöcher im gesamten Verfahrensgebiet verteilt. Dabei wurde darauf geachtet, dass alle vorkommenden Bodenarten repräsentiert werden

Bodenbewertung nach Punktesystem 

Bis Anfang Mai analysierten Mitglieder der TG anhand von über 4.000 spatentiefen Grab- und Bohrlöchern im Abstand von rund 30 Metern im gesamten Verfahrensgebiet Wichsenstein den Boden, um diesen jeweils mit den Mustergründen vergleichen und nach einem Punktesystem bewerten zu können. Die Bodenschätzung der Finanzverwaltung, die für die Besteuerung der Grundstücke erforderlich ist, reicht dabei nicht aus. Vielmehr spielt bei der Wertermittlung der Entwicklungszustand der Grundstücke eine Rolle: Bei landwirtschaftlich genutzten Flächen wird beispielsweise nach dem Nutzen bei gemeinüblicher Bewirtschaftung ermittelt, ohne die Entfernung zu Betrieb oder Ortschaft zu berücksichtigen. Für Bauflächen und Bauland etwa wird der Verkehrswert herangezogen. Beeinträchtigung des Bodenwertes ergeben sich durch Hangneigungen, Waldschatten oder auch Nass- und Feuchtstellen, um nur einige Kriterien zu nennen. „Die Ergebnisse werden im nächsten Schritt vom TG-Vorstand in einer Teilnehmerversammlung vorgestellt und beim Markt Gößweinstein zur Einsichtnahme ausgelegt“, stellt Saueressig in Aussicht.

Wertermittlung sorgt für Gerechtigkeit  

Hintergrund für den wichtigen Verfahrensschritt der Wertermittlung ist die Tatsache, dass der Tausch von landwirtschaftlichen Flächen die Grundlage für eine Neuordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz bildet. Dieser Tausch setzt voraus, dass die Eigentumsrechte aller Grundeigentümer gewahrt bleiben. Im Flurbereinigungsgesetz ist festgelegt, dass die Teilnehmer für ihre alten Grundstücke eine Landabfindung von gleichem Wert bekommen, wofür zunächst der Wert aller Grundstücke im Verfahrensgebiet ermittelt wird.

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